Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstütze ich Sie in Fragen des Verkehrszivilrechts sowie des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts.
Der Bereich des Verkehrszivilrechts umfasst vor allem:
- die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen
- die Feststellung des Schadensumfangs (u.a. Kosten für Gutachten, Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall)
- im Fall einer Verletzung u. a. die Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen, so dass dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts unterstütze ich Sie unter anderem bei der Überprüfung von Bußgeldbescheiden, Fahrverboten, der Anordnung einer MPU sowie im Falle des Vorwurfs von Fahrerflucht/Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt/Fahrt unter dem Einfluss anderer Drogen, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Bitte vermeiden Sie
- vor Ort Ihre Unfallschuld einzugestehen
- die Abwicklung des Unfalls von Dritten abnehmen zu lassen sowie
- eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen.
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