Kosten
RA-Kanzlei Rote Straße 10a

Kosten

Die Kosten für meine Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Sie sind im Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG) geregelt.

Falls Sie eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen haben, fordere ich auf Wunsch die Deckungszusage bei der Rechtsschutz­versicherung ab. Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt gegenüber der Rechtsschutz­versicherung, so dass allenfalls die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbst­beteiligung zu leisten ist.

Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und keine Rechtsschutz­versicherung besitzen, können Sie für meine außergerichtliche Tätigkeit Beratungs­hilfe beantragen. Der Antrag muss bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht oder kann in dringenden Fällen auch direkt bei mir gestellt werden. Für den Antrag benötigen Sie Unterlagen zu Ihrem Einkommen und natürlich zu der beabsichtigten Rechtsberatung. Nach Vorlage eines Beratungsscheins übernimmt die Staatskasse die anwaltlichen Kosten. Der Rechtsanwalt kann von Ihnen lediglich eine Gebühr von 15,00 EUR verlangen. In gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskosten­hilfe zu beantragen. Voraussetzung dafür ist neben Ihrer finanziellen Bedürftigkeit, dass die geplante Rechts­verfolgung Aussicht auf Erfolg verspricht.

Bitte beachten Sie, dass Sie als unterlegene Partei außer in erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren dennoch mit den anwaltlichen Kosten der Gegenseite belastet werden können. Die Einzelheiten kläre ich gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.